Eintragungsfähige bayerische Hochschulabschlüsse und Studienwege

Die Eintragungsfähigkeit von Absolventinnen und Absolventen der vier Fachrichtungen (Architektur, Innen- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung) ist in Bayern im Baukammerngesetz (BauKaG) BauKaG: Art. 4 Architektenliste, Eintragung bzw. BauKaG: Art. 6 Stadtplanerliste, Eintragung gesetzlich geregelt.

Voraussetzung für die Eintragung ist u.a.

  • eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung in einer Fachrichtung
  • eine mind. zweijährige berufspraktische Tätigkeit

Nachfolgend aufgeführte, an bayerischen Hochschulen erworbene Abschlüsse bzw. Studiengangsverläufe stellen eine Liste der Studiengänge bzw. -verläufe dar, die vom Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer regelmäßig als erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung bewertet werden.

Bei den nachfolgend aufgeführten, nicht konsekutiven Studiengängen sind einige mit * gekennzeichnet. Hier sind je nach Studiengang unterschiedliche Vorgaben zu berücksichtigen. Bei der Wahl dieser Studiengänge und dem Wunsch, früher oder später eine der geschützten Berufsbezeichnungen zu führen und somit Mitglied einer Architektenkammer zu werden, wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld mit dem jeweiligen Lehrstuhl/ der jeweiligen Fakultät in Verbindung zu setzen.

Architektur

In der Fachrichtung Architektur ist ein erfolgreich abgeschlossenes min. 8-semestriges Studium (Regelstudienzeit) der Architektur nachzuweisen, das den Anforderungen des Art. 46 Abs. 2 der europäischen Richtlinie 2005/36/EG entspricht und auf Architektur im Sinn des Art. 3 Abs. 1 BauKaG ausgerichtet ist und mit dem mindestens 240 ECTS erworben werden können.

Die Eintragungsvoraussetzungen sind nicht an den erworbenen akademischen Grad gekoppelt.

Um die gesetzlichen Vorgaben der Hochschulvoraussetzungen zur Aufnahme in die Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer zu erfüllen, kann somit ein erfolgreich abgeschlossenes 8-semestriges Bachelorstudium der Architektur, ein 7-semestriges Bachelorstudium der Architektur zzgl. eines 3-semestrigen Masterstudiums der Architektur oder ein 6-semestriges Bachelorstudium der Architektur zzgl. eines 4-semestrigen Masterstudiums der Architektur vorgelegt werden.

Die Hochschulvoraussetzungen zur Eintragung nach BauKaG in der Fachrichtung Architektur erfüllen nachfolgend aufgeführte (konsekutive) Studienverläufe und Abschlüsse bayerischer Hochschulen:

TH Augsburg   7-semestriger Bachelorstudiengang der Architektur zzgl. 3-semestrigem Masterstudiengang der Architektur
Hochschule Coburg        8-semestriger Bachelorstudiengang der Architektur
TU München            8-semestriger Bachelorstudiengang der Architektur
Hochschule München    6-semestriger Bachelorstudiengang der Architektur zzgl. 4-semestrigem Masterstudiengang der Architektur
GSO TH Nürnberg    6-semestriger Bachelorstudiengang der Architektur zzgl. 4-semestrigem Masterstudiengang der Architektur
OTH Regensburg    6-semestriges Bachelorstudium der Architektur zzgl. 4-semestrigem Masterstudiengang der Architektur
TH Rosenheim     8-semestriger Bachelorstudiengang der Architektur
TH Würzburg-Schweinfurt    8-semestriger Bachelorstudiengang der Architektur


Die Hochschulvoraussetzungen zur Eintragung nach BauKaG in der Fachrichtung Architektur erfüllen zusätzlich nachfolgend aufgeführte (nicht konsekutive) Studienverläufe und Abschlüsse bayerischer Hochschulen, aufbauend auf einem 6- bzw. 7-semestrigen erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudium der Architektur:

Akademie der bildenden Künste München    4-semestriger Masterstudiengang „Architektur und Kunst“
TH Augsburg     3-semestriger Masterstudiengang „Energie Effizienz Design E2D“ (ab SPO WS 2022/23) *
Hochschule Coburg    4-semestriger Masterstudiengang „Digitale Denkmaltechnologien“ (in Koop. mit der Universität Bamberg) *
TU München    4-semestriger Masterstudiengang „Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen“ *
OTH Regensburg    4-semestriger Masterstudiengang „Historische Bauforschung“ (ab SPO WS 2018/19) *

Innenarchitektur

In der Fachrichtung Innenarchitektur ist - bei einem Studienbeginn bis zum Sommersemester 2026 - ein erfolgreich abgeschlossenes min. 6-semestriges Studium (Regelstudienzeit) der Innenarchitektur, das im Sinn des Art. 3 Abs. 2 BauKaG ausgerichtet ist und mit dem mindestens 180 ECTS erworben werden können, nachzuweisen.

Ab dem WS 2026/27 ist in der Fachrichtung Innenarchitektur ein erfolgreich abgeschlossenes, min. 8-semestriges Studium (Regelstudienzeit) der Innenarchitektur, das im Sinn des Art.3 Abs. 2 BauKaG ausgerichtet ist und mit dem mindestens 240 ECTS erworben werden können, nachzuweisen.
Die Eintragungsvoraussetzungen sind nicht an den erworbenen akademischen Grad gekoppelt.

Um die gesetzlichen Vorgaben der Hochschulvoraussetzungen zur Aufnahme in die Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer in der Fachrichtung Innenarchitektur zu erfüllen, kann somit aktuell (Stand 03/2024) ein erfolgreich abgeschlossenes 6-semestriges Bachelorstudium der Innenarchitektur vorgelegt werden.

Die Hochschulvoraussetzungen zur Eintragung nach BauKaG in der Fachrichtung Innenarchitektur erfüllen nachfolgend aufgeführte Studienverläufe und Abschlüsse bayerischer Hochschulen:

Akademie der Bildenden Künste München       6-semestriger Bachelorstudiengang der Innenarchitektur (bei Studienbeginn bis zum Sommersemester 2026). Ab Wintersemester 2026/27 zzgl. 4-semestrigen Masterstudiengang der Innenarchitektur
Hochschule Coburg   8-semestriger Bachelorstudiengang der Innenarchitektur
TH Rosenheim    7-semestriger Bachelorstudiengang der Innenarchitektur (bei Studienbeginn bis zum Sommersemester 2026

Landschaftsarchitektur

In der Fachrichtung Landschaftsarchitektur ist - bei einem Studienbeginn bis zum Sommersemester 2026 - ein erfolgreich abgeschlossenes min. 6-semestriges Studium (Regelstudienzeit) der Landschaftsarchitektur, das im Sinn des Art. 3 Abs. 3 BauKaG ausgerichtet ist und mit dem mindestens 180 ECTS erworben werden können, nachzuweisen.

Ab dem WS 2026/27 ist in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur ein erfolgreich abgeschlossenes, min. 8-semestriges Studium (Regelstudienzeit) der Landschaftsarchitektur, das im Sinn des Art.3 Abs. 3 BauKaG ausgerichtet ist und mit dem mindestens 240 ECTS erworben werden können, nachzuweisen.
Die Eintragungsvoraussetzungen sind nicht an den erworbenen akademischen Grad gekoppelt.

Um die gesetzlichen Vorgaben der Hochschulvoraussetzungen zur Aufnahme in die Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur zu erfüllen, kann somit aktuell (Stand 03/2024) ein erfolgreich abgeschlossenes 6-semestriges Bachelorstudium der Landschaftsarchitektur vorgelegt werden.

Die Hochschulvoraussetzungen zur Eintragung nach BauKaG in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur erfüllen nachfolgend aufgeführte Studienverläufe und Abschlüsse bayerischer Hochschulen:

 

TU München    8-semestriger Bachelorstudiengang „Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung“
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf    8-semestriger Bachelorstudiengang „Landschaftsarchitektur“

Stadtplanung

In der Fachrichtung Stadtplanung ist ein erfolgreich abgeschlossenes min. 6-semestriges Studium (Regelstudienzeit) der Stadtplanung, oder ein anderes, gleichwertiges Studium mit entsprechender ausgewiesener Vertiefung/Schwerpunktsetzung, das im Sinn des Art. 3 Abs. 4 BauKaG auf Stadtplanung ausgerichtet ist und mit dem mindestens 180 ECTS erworben werden können, nachzuweisen.

Die Eintragungsvoraussetzungen sind nicht an den erworbenen akademischen Grad gekoppelt.

Um die gesetzlichen Vorgaben der Hochschulvoraussetzungen zur Aufnahme in die Stadtplanerliste der Bayerischen Architektenkammer zu erfüllen, kann somit aktuell (Stand 03/2024) ein erfolgreich abgeschlossenes 6-semestriges Bachelorstudium der Stadtplanung oder aber ein anderes, gleichwertiges Studium mit entsprechender ausgewiesener Schwerpunktsetzung/Vertiefung in der Stadtplanung vorgelegt werden, mit dem 180ECTS in der Stadtplanung nachgewiesen werden können.

Die Hochschulvoraussetzungen zur Eintragung nach BauKaG in der Fachrichtung Stadtplanung erfüllen nachfolgend aufgeführte Studienverläufe und Abschlüsse bayerischer Hochschulen:

 

TU München    4-semestriger Masterstudiengang „Urbanistik – Landschaft und Stadt“ aufbauend auf einem mind. 6-semestrigen, erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudium der Architektur oder der Landschaftsarchitektur und Stadtplanung
Hochschule München    4-semestriger Masterstudiengang „Architektur“ mit Vertiefung Städtebau aufbauend auf einem mind. 6-semestrigen, erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudium der Architektur
GSO TH Nürnberg    4-semestriger Masterstudiengang „Architektur“ mit Schwerpunkt Theorie und Stadt aufbauend auf einem mind. 6-semestrigen, erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang der Architektur *
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf  

8-semestriger Bachelorstudiengang „Landschaftsarchitektur“ mit Studienschwerpunkt Stadtplanung
(ab WS 2024/25) 8-semestriger Bachelorstudiengang „Grüne Stadtplanung“