Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Büroinhaber, Geschäftsführer, Projektleiter und zuständige Mitarbeiter von Planungsbüros.
Zielsetzung
Ziel ist es, das neue Architektenrecht in die Architektenverträge einzubinden.
Inhalt
Zum 1. Januar 2018 wurde das neue Bau- und Architektenvertragsrechts eingeführt. Erstmals wurden die Besonderheiten von Bau- und Architektenverträgen in das Werkvertragsrechts des BGB integriert. Die Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Architektenverträge. Neben der Definition der neuen Begrifflichkeiten "Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung" gilt es insbesondere, das Sonderkündigungsrecht nach § 650 ff. BGB richtig zu verankern. Wird darüber nicht vollständig informiert, kann der Architektenvertrag noch über ein Jahr hinaus widerrufen werden.
In der Veranstaltung werden anhand der überarbeiteten Orientierungshilfen Lösungsvorschläge aufgezeigt und ein souveräner Umgang mit den Abläufen vermittelt, auch mit Blick auf die Auswirkungen, die das EuGH Urteil zur HOAI vom 04. Juli 2019 mit sich bringen.
Themen
Architektenvertrag nach §§ 650 ff. BGB | Definition Planungsgrundlage | Umgang Sonderkündigungsrecht