Architektengesellschaften

Partnerschaftsgesellschaften, GmbHs, Aktiengesellschaften und KGs auf Aktien müssen, soweit an ihnen Kammermitglieder mehrheitlich beteiligt sind und die Gesellschaft in ihrem Namen geschützte Berufsbezeichnungen führen möchte, im Gesellschaftsverzeichnis der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sein (Art. 8-10 Baukammerngesetz). Für die betroffenen Gesellschaften, die im Namen ihrer Gesellschaft geschützte Bezeichnungen wie z.B. Architekten, Architektur etc. führen, bedeutet dies, dass sie gegenüber der Bayerischen Architektenkammer das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssummen nachweisen müssen. Für Partnerschaftsgesellschaften genügt insoweit neben dem Versicherungsnachweis die Vorlage von Auszügen aus dem Partnerschaftsregister.

Hinweise und Merkblätter des Eintragungsausschusses zur Gründung von Architektengesellschaften

Name Typ/Größe Download
Antrag für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten GmbH AG PDF 388 kB
Hin­weise zur Grün­dung von Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten PDF 62 kB
Hin­weise zur Grün­dung von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten PDF 61 kB
Antrag für Part­ner­schafts­ge­sell­schaf­ten PDF 602 kB

GbR, AG, GmbH oder Partnerschaft: welche Rechtsform passt?

Hinweise zum Eintragungsverfahren

Die Formulare für das Eintragungsverfahren in das Gesellschaftsverzeichnis, Merkblätter mit
Ausfüllhinweisen und Informationen zu den Kosten erhalten Sie hier

Haben Sie Fragen zum Thema?

Dann nutzen Sie die Gelegenheit und wenden sich direkt an einen der Mentoren der Bayerischen Architektenkammer.