Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 22. Juni 2023 die Novelle des Bayerischen Baukammerngesetzes verabschiedet. Mit in das Gesetzespaket wurde eine weitere Anpassung der Bayerische Bauordnung genommen. Dies hat sich insofern angeboten, als darin u.a. ein erster Schritt zur Umsetzung der von der Bayerischen Architektenkammer entwickelten Initiative Gebäudetyp-e erfolgte. Die Gesetzesänderungen treten zum 1. August 2023 bzw. für die „Juniormitgliedschaft“ und die neuen Berufsgesellschaften nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024 in Kraft. Mehr Infos hier
Besonders hervorzuheben sind folgende Neuerungen:
- die Anhebung der Mindeststudiendauer als Eintragungsvoraussetzung für die Fachrichtungen Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur von 6 auf 8 Semester (= 240 ECTS Punkte) mit Wirkung für Studierende ab dem Semester 2026/2027
- die Begründung der Juniormitgliedschaft für angehende Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer– samt Koppelung an den Zugang zur Architektenversorgung (ab 1. Januar 2024),
- die Möglichkeit der Freistellung von der Arbeitsleistung für nicht freischaffende Mitglieder unserer Organe und Ausschüsse für die Zeit der Ausübung ihres Mandats
- die Option der elektronischen Durchführung der Kammerwahlen sowie
- die Einführung des Rechts der neuen Personengesellschaften zum 1. Januar 2024. Damit stehen Mitgliedern die Rechtsformen der GmbH & Co. KG, eGbR und oHG zur Verfügung.
Pressemitteilung der Bayerischen Architektenkammer vom 31.07.2023