In Ergänzung des Beschaffungserlasses für Holzprodukte vom 22.12.2010 wurde von den zuständigen Ressortkreisen des Bundes (BMEL, BMWi, BMVI und BMUB) per Erlass am 06.10.2017 im Gemeinsamen Ministerialblatt ein Gemeinsamer Leitfaden veröffentlicht. Dieser gibt den ausschreibenden Behörden eine Handlungsanleitung an die Hand, die verschiedene Möglichkeiten des Nachweises der Nachhaltigkeit für Holzprodukte erklärt und somit ein gemeinsames Verkehrsverständnis bezüglich dieser Verfahren gewährleistet, um die Verwendung von FSC-, PEFC oder gleichwertig zertifiziertem Holz (Materialwert mind. 2.000 EUR) sicherzustellen.
Für Architekten ist dieser Erlass bei Ausschreibung, Vergabe und Abnahme von Holzprodukten in Bauvorhaben des Bundes zu berücksichtigen.
Die Unterlagen im Wortlaut:
Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten
Anlagen:
- Gemeinsamer Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten vom 22. Dezember 2010 („Beschaffungserlass für Holzprodukte“) der am Erlass beteiligten Bundesministerien
- Formblatt 248 (Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten)