Auf Antrag der Projektgruppe “Rechtsschutz in VgV-Verfahren“ hat die Vertreterversammlung am 29. November 2019 beschlossen, die Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer in Fällen von besonderer Bedeutung für den gesamten Berufsstand bei der Rüge von vergaberechtlichen Verstößen und deren Geltendmachung vor der zuständigen Vergabekammer finanziell zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurde der „GUTE VERGABE FONDS“ eingerichtet, dessen Geschäftsordnung der Vorstand am 13. Februar 2020 verabschiedet hat.
Bayerische Architektenkammer
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Waisenhausstr. 4
80637 München
Telefon: 089 139880 – 0
Telefax: 089 139880 – 55
E-Mail: info@remove-this.byak.de