Das vierzehnte Türchen...

Foto: Greg Rosenke on Unsplash

Wofür steht das "E" beim vielfach diskutierten "Gebäudetyp E"?

a: ebenerdig
b: einfach
c: episch

In den Bauordnungen soll ein Gebäudetyp "E", im Sinne von "Einfach Bauen" geschaffen werden. Für diese Projekte sollen die allgemeinen Anforderungen und Schutzziele des Art. 3 der Bauordnung, also u. a. Standsicherheit, Brandschutz, gesunde Lebensverhältnisse und Umweltschutz im Grundsatz gelten. Nicht zwingend sollen aber alle Normen, technischen Regeln und Richtlinien sein, die als s.g. anerkannte Regeln der Technik bisher ein Gebäude als „mangelfrei“ darstellten.

Der Gebäudetyp E soll innovatives Bauen ermöglichen, mit Blick auf einfache, nachhaltige und kostengünstige Konstruktionen. Diese sind vielleicht, gemessen am derzeitigen Standard unüblich, können aber zielführend im Sinne der Ressourcenschonung und Zukunftsfähigkeit sein. Denn der allgemeine Wunsch nach Vereinfachung bleibt damit nicht nur Theorie, er wird real umgesetzt. Bestenfalls etabliert sich das einfache Bauen dann wieder als Maßstab auf dem Markt.

Der gedankliche Ansatz zum Gebäudetyp „E“ wurde von der Bayerischen Architektenkammer entwickelt und von politischen Entscheidungsträgern einhellig befürwortet und wird nun auf Bundesebene über die Bundes- und Landesarchitektenkammern in den politischen Prozessen verankert. Jedoch gehört zur Rechtssicherheit des Gebäudetyp „E“ eine zwingend erforderliche Öffnungsklausel im §650o BGB. Dort werden die privatrechtlichen Ansprüche auf die üblichen Standards beim Bauen definiert. Und nur wenn es gelingt, diese Ansprüche zu ändern, ist das Ziel der Vereinfachung des Bauens erreichbar. Wir werden über die Entwicklungen des Gebäudetyp „E“ weiter im DAB und auf der Homepage der ByAK berichten.

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Und das nächste Türchen wartet...