Kuhstall am Hang, Bad Feilnbach, Sonnenham, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Das vierundzwanzigste Türchen...

Sind nach Dr. M. Düchs Planende beim Bau eines Stalles den Tieren oder dem Landwirt verantwortlich?

a: Es kommt darauf an...
b: beiden – ohne die jeweiligen Bedürfnisse absolut zu setzen
c: den Tieren – nach dem "gradualistischen Sensualismus"
d: dem Landwirt, um die wirtschaftlichen Interessen zu wahren

Diese "architektonische Gewissensfrag" diskutiert Dr. Martin Düchs vor dem Hintergrund umweltethischer Diskurse: Welchen Status messen wir den facettenreichen Lebewesen der Welt bei; wer oder was kann in unserem Sinne "physisch empfinden" und gilt somit als Teil der moralisch-ethischen Gemeinschaft?

Solche Überlegungen fließen nicht nur beim Planen und (Um-)Bauen eines Stalls mit ein - so kann an gebauten Ergebnissen oftmals die voranstehende Einordnung abgelesen werden. Ein lediglich nach quantitativ-wirtschaftlichen Gesichtspunkten konzeptionierter Stall lässt auf die Deklaration von Kühen als Ware und Gegenstände schließen, die es gilt, möglichst gewinnbringend und effizient unterzubringen. Ist der Stall hingegen als "Wohnstatt" unter Berücksichtigung kuhspezifischer Bedürfnisse gestaltet, werden deren Bewohner*innen wohl als fühlender Teil unserer moralisch-ethischen Gemeinschaft angesehen. Ob nach dem "gradualistischen Sensualismus" hier wiederum nur nach – durchaus infrage zu stellenden – Maßstäben "hoch" entwickelte Tiere als Teil der ethischen Gemeinschaft angesehen werden sollen, sei dahingestellt. Für Dr. Düchs jedenfalls sind Kühe "ganz ohne Zweifel" als fühlende Wesen in die Planung, gleichermaßen wie der Mensch, mit einzubeziehen, wobei die Bedürfnisse der jeweiligen Parteien nicht absolut zu setzen sind.

Quelle: Architektonische Gewissensfragen: beantwortet von Dr. Martin Düchs. Hrsg. von Eric-Oliver Mader und Julia Mang-Bohn. München/Hamburg 2019,  S. 125–127.

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